In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 a – m BGB, der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) vom 02.01.2002, der Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV) vom 12.03.2010 sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden ARB zwischen Ihnen als Reisendem und uns als Reiseveranstalter vereinbart:
1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Die Anmeldung sollte schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt erst mit unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande.
1.2 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mitaufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.
1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns für längstens 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen können.
2. Zahlungen
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% auf den Gesamtreisepreis, mind. aber 100 EUR pro Reiseteilnehmer, fällig. Der Sicherungsschein für geleistete Kundengelder wird Ihnen bereits mit der Reisebestätigung zugeschickt.
2.2 Anzahlungen und Restzahlungen werden im Lastschriftverfahren vorgenommen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Reisebestätigung. Deshalb benötigen wir Ihre Bankverbindung und Ihr schriftliches Einverständnis (rechtsverbindliche Unterschrift) zum Lastschriftverfahren. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Buchung, die Restzahlung etwa 21 Tage vor Reiseantritt von Ihrem Konto automatisch abgebucht, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus dem in Ziff. 5.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.3 Im Ausnahmefall bzw. fehlender Einzugsermächtigung können Sie auch per Überweisung bezahlen. Die Reisebestätigung gilt dann als Rechnung. Für die Einhaltung der o. a. Zahlungstermine sind Sie in diesem Fall selbst verantwortlich.
2.4 Die Reisedokumente werden Ihnen 10-14 Tage vor Reisebeginn, ansonsten erst nach vollständigem Zahlungseingang, zugesandt. Sollten diese unvollständig oder Ihnen nicht rechtzeitig zugegangen sein, wollen Sie sich unverzüglich zur Abklärung mit uns in Verbindung setzen.
2.5. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Im Falle des Rücktritts durch den Reiseveranstalter kann dieser als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziff. 6.2 verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
3. Leistungen
3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.
3.2 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.
3.3 Speziell zu Blauen Reisen: Die ausgeschriebenen Tagesziele sind beispielhaft gemeint. Aufgrund wetter- oder technikbedingter Umstände, die nicht der Veranstalter wegen mangelnder Sorgfalt zu vertreten hat, können Änderungen und Einschränkungen einer geplanten Route und von Liegezeiten im Hafen unvermeidbar sein und bedeuten keine Einschränkung der Leistung. Die zeitliche Abfolge der Programmpunkte kann sich verschieben, oder es kann zur Stornierung einzelner Stopps kommen. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standard behalten wir uns vor. Auf Grund des beschränkten Platzes auf einer Yacht können einige Getränke während der Reise ausgehen.
4. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Wir können bis zum 21. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15 Personen. Gezahlte Beträge erhalten Sie unverzüglich zurück (vgl. Ziff.2.2).
5.2 Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.3 Wir verpflichten uns, Sie über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen oder wegen höherer Gewalt sowie von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
5.4 Wir behalten uns vor, vor Abschluss des Reisevertrages die im Katalog enthaltenen Preisangaben zu ändern. Dies ist insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:
- Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse;
- Wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospekts verfügbar ist.
5.5 Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate, behalten wir uns ebenfalls vor, den Reisepreis zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.
Im Falle einer solchen nachvertraglichen Reisepreiserhöhung sind wir verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin hierüber zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig.
5.6 Eine nach Ziff. 5.4. und 5.5 mögliche Preisanpassung wird wie folgt vorgenommen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages anfallenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
d) Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben.
5.7 Sowohl bei einer nachvertraglichen Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind jedoch verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt, Umbuchung und Stellung einer Ersatzperson
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter Pauschalreise-Angebote nach dem Prinzip „Packaging“ zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar bzw. erstattbar sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber, wenn er nur ein Hotel bucht. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten „Packaging“-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Im Falle des Rücktritts berechnen wir eine pauschalierte Entschädigung, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Gesamtreisepreis oder der Teilleistung berechnet:
bis 31. Tag vor Abreise: 35%
bis 22. Tag vor Abreise: 65%
bis 15. Tag vor Abreise: 75%
bis 01. Tag vor Abreise: 85%
am Tag der Abreise : 95%
Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
- Bei Gruppenreisen, Ferienwohnungen und Yachtcharter werden Stornierungen nach Vertragsabschluss mit mindestens 90% des vollen Personenpreises in Rechnung gestellt.
- Bei Gruppenreisen, Ferienwohnungen und Yachtcharter werden auch Teilstornierungen nach Vertragsabschluss mit mindestens 90% des vollen Personenpreises in Rechnung gestellt. Die Gruppe kann nur unter dieser Voraussetzung Anspruch auf gebuchte Leistungen haben.
6.3 Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem erfolgten Rücktritt vom Reisevertrag durch Sie. Wir berechnen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten, wobei Ihnen auch in diesem Fall der Nachweis offen steht, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
6.4 Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €/Buchung.
6.5 Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR pro Person.
7. Versicherungen
Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen bei uns abzuschließen wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Unser Vertragspartner ist die Europäische Reiseversicherungs AG. Es steht Ihnen allerdings frei, sich den benötigten Versicherungsschutz anderweitig selbst zu besorgen.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.
8.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
8.3 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 EUR vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1.367 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.4 Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarungen.
8.5 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.
9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
9.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.
9.2 Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn sie unmöglich ist oder von uns verweigert wurde oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
9.3 Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen: Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich direkt an uns oder den Reiseveranstalter, wenn wir nur Reisemittler sind. In jedem Fall ist die Schriftform empfehlenswert.
9.4 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
9.5 Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
10. Insolvenzschutz
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventueller Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen Botschaften/Konsulaten erkundigen. Beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Informationen in den Ihnen zur Verfügung gestellten Reiseunterlagen.
11.2 Für die Beschaffung der benötigten Reisedokumente sind grundsätzlich Sie allein verantwortlich. Hierbei wollen Sie eine möglicherweise mehrwöchige Bearbeitungsdauer berücksichtigen. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische/konsularische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist.
11.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise maßgeblichen Einreisevorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die sich aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht bei einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter.
12. Datenschutz
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, gespeichert und geschützt.
13. Angaben zum ausführenden Luftfahrtunternehmen/Flugzeiten
13.1 Alle Angaben zu Flugzeiten, Streckenführung und dem Fluggerät sowie dem ausführenden Luftfahrtunternehmen entsprechen dem vorläufigen Informationsstand bei Drucklegung dieses Katalogs, so dass sich bis zum vorgesehenen Abflug Änderungen aus technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen ergeben können.
13.2 Steht bei der Buchung das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, informieren wir Sie zunächst über das wahrscheinlich ausführende Luftfahrtunternehmen. Sobald uns dessen Identität endgültig bekannt ist, werden Sie entsprechend unterrichten. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung informieren wir Sie hierüber so rasch wie möglich.
13.3 Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, sog. Black List, finden Sie auf unserer Internetseite.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser ARB oder des zustande gekommenen Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit aller sonstigen zwischen uns getroffenen Regelungen.
14.2 Zivilrechtliche Klagen gegen den Reiseveranstalter sind – je nach Streitwerthöhe – an dessen Sitz beim AG oder LG Köln zu erheben.
14.3 AGB von Fremdveranstaltern werden wir Ihnen im Falle einer Reisevermittlung durch uns unverzüglich zur Verfügung stellen.
14.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien oder bei fehlendem inländischen Gerichtsstand des Reisenden ist der Sitz des Reiseveranstalters.
14.5 Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung im November 2010.
Reiseveranstalter, sofern nicht anders angegeben:
Travelplanet GmbH
Kruppstrasse 28a
47055 / Duisburg
Tel.: 0221-923990
Fax: 0221-9239955
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